Diese Woche wurde gegen die zweite Gotthard-Tunnelröhre das Referendum eingereicht. Wir stehen trotzdem hinter dem Beschluss von Parlament und Bundesrat, einen zweiten Tunnel zu bauen. Anders sind die Probleme, die während der Sanierung des bestehenden Tunnels enstehen, nicht zu bewältigen.
Das Projekt muss nun ohne Wenn und Aber zügig vorangetrieben werden, nachdem der Bundesrat die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben aufzeigt hat, nämlich, dass ein zweiter Tunnel nicht zu Mehrverkehr führen darf, da die Tunnelröhren nur einspurig befahren werden dürfen. Das bringt auch die geforderte Sicherheit. Der Referendums-Volksabstimmung sehen wir gelassen entgegen. Wir hoffen jedoch, dass alle bürgerlichen Kräfte den Abstimmungskampf für eine 2. Tunnelröhre am Gotthard gemeinsam bestreiten werden.
Die Bündner FDP fordert bereits seit 2002 eine 2. Gotthard-Tunnelröhre. Immer wieder äusserte sie sich weiter, als es gemäss den Bundesinstanzen, vor allem des Bundesrates, darum ging, den massiven Umverkehr während der Tunnelsanierung in den Jahren 2018-2020 über die San Bernardino-Route zu leiten. Ein Ansinnen, das aus bekannten Gründen nie hätte bewilligt werden dürfen. Zu Recht hatte sich auch die Bündner Regierung immer wieder, wie auch in einer Stellungnahme an den Bundesrat für eine zweite Tunnelröhre ausgesprochen. Für Graubünden ist eine zweite Gotthardröhre von grosser Bedeutung, weil die San Bernardino-Route schlichtweg nicht mehr Verkehr aufnehmen kann. Eine sichere Verbindung durch das Gotthard- Massiv ist deshalb eine Notwendigkeit.
Eine tadellos funktionierende Infrastruktur ist ein zentraler Faktor für den starken Wirtschaftsstandorts Schweiz – und damit für sichere Arbeitsplätze. Der Gotthardtunnel als wichtigste Nord-Süd-Verkehrsachse gehört zweifellos dazu. Aus Sicht der Bündner FDP.Die Liberalen wären die Kosten für eine provisorische Lösung zu hoch. Das Tessin über eine lange Zeit quasi vom Rest des Landes abzuschneiden, wäre zudem eine Zerreisprobe für den Zusammenhalt der Schweiz. Durch den späteren nun klar zugesicherten einspurigen Betrieb zweier Röhren ohneErhöhung der Kapazität kann die unabdingbare Sicherheit erhöht werden, ohne den verfassungsmässigen Alpenschutz zu untergraben. Das wurde mit dem Entscheid von Bundesrat und eidgenössischen Räte bekräftigt.