Ein zentrales Element für den Betrieb eines Outlet Centers ist die Sonntagsarbeit: Das Bundesgericht hat dazu einen Entscheid gefällt, welcher den Fortbestand gefährdet.
Mit der vom Bundesparlament mit deutlichem Mehr überwiesenen Motion Abate wurde der Bundesrat beauftragt, auf Verordnungsebene eine zeitgemässe Regelung zu schaffen, welche es touristisch ausgerichteten Shoppingzentren erlaubt, Arbeitskräfte an Sonntagen zu beschäftigen. Angesichts dieser konkreten Perspektive wäre es völlig unverhältnismässig, die Sonntagsarbeit im Designer Outlet zum aktuellen Zeitpunkt zu verbieten und damit rund 370 Teil- und Vollzeitstellen aufs Spiel zu setzen. Der Entscheid des KIGA, die Sonntagsarbeit bis zur Umsetzung der Motion Abate weiterhin zu tolerieren, ist verhältnismässig und folgerichtig.
Die Bemühungen der Regierung zum Erhalt der Sonntagsarbeit und damit des Designer Outlets müssen unterstützt werden.
Man kann nun für oder gegen ein solches Outlet sein. Fakt ist, dass es dieses gibt und es einen substantiellen Beitrag an die Wertschöpfung unserer Region leistet. Zudem werden die Menschen nicht zur Sonntagsarbeit gezwungen. Ganz im Gegenteil, viele Menschen suchen solch eine Beschäftigung.
Reto Nick