Der Eigenmietwert ist für Wohneigentümer ein Ärgernis. Ursprünglich vor mehr als hundert Jahren als befristetes Notrecht erlassen, belastet der Eigenmietwert alle Eigenheimbesitzer, die in den eigenen vier Wänden leben. Die Liegenschaft kaufen sie mit Geld, das sie bereits als Einkommen versteuert haben. Danach bezahlen sie darauf nicht nur Vermögenssteuern, sondern auch noch einen fiktiven Mietertrag, von dem sie keinen Franken sehen.
Älteren Generationen werden vom Eigenmietwert besonders betraft. Sie haben ihr Wohneigentum meist als Altersvorsorge erworben. Mit der Pensionierung sinkt das verfügbare Einkommen, nicht aber die Steuerbelastung durch den Eigenmietwert. Nicht selten muss nun jeder Rappen umgedreht oder gar ein Verkauf in Betracht gezogen werden. Der Eigenmieterwert trifft aber auch junge Familien. Diese werden durch die unnötige Doppelbesteuerung ebenfalls finanziell belastet. Der Traum vom Eigenheim? Für viele junge Familie ist dieser Traum nicht mehr erreichbar. Ein Grund dafür ist auch die unfaire Besteuerung.
In den vergangenen Jahrzehnten wurde mehrfach versucht die Belastung für Eigenheimbesitzer zu reduzieren. Nun bahnt sich endlich eine Lösung an. Die ständerätliche Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) hat in den letzten Tagen einen tragfähigen Entwurf zur Abschaffung des Eigenmietwerts verabschiedet. Dieser Entwurf geht im März in die Vernehmlassung und wird voraussichtlich im Dezember im Ständerat diskutiert. Findet die Vorlage eine Mehrheit und gibt es keine Verzögerungen, könnte der unbeliebte Eigenmietwert bis 2021 abgeschafft werden.
Bundesbern hat einen Vernehmlassungsentwurf mit mehreren Varianten vorgelegt. Das ist der richtige Weg, um eine Lösung zu finden, mit der Hauseigentümer, Mieter, Baugewerbe und Banken leben können. Es bleibt zu hoffen, dass die Ausarbeitung des Entwurfs rasch vorwärtsgeht und im Parlament Zustimmung findet. Die über hundertjährige Bestrafung der Eigenheimbesitzer muss aufhören!
Thomas Bigliel, Grossrat FDP Graubünden