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Bündner E-Voting: FDP-Bigliel mahnt zur Vorsicht

Posted on 26. April 201917. Juli 2024

Die Bündner Regierung steht dem E-Voting-Projekt weiter positiv gegenüber. FDP-Grossrat Thomas Bigliel mahnt aber zur Vorsicht und will, dass das Bündner E-Voting-Projekt vorerst gestoppt wird.

Das elektronische Abstimmen und Wählen soll künftig nicht mehr nur versuchsweise, sondern offiziell möglich sein. Dies ist das Ziel der Bundesgesetzänderungen, welche sich noch bis am 30. April in der Vernehmlassung befinden. Bei den Änderungen geht es darum, die wichtigsten Anforderungen zum Thema E-Voting im Gesetz zu regeln. Dazu gehört die Verifizierbarkeit der Stimmabgabe und der Ergebnisermittlung, die Öffentlichkeit von Informationen zum verwendeten System und dessen Betrieb, die Barrierefreiheit sowie die Pflicht der Kantone, für den Einsatz des elektronischen Stimmkanals über eine Bewilligung des Bundes zu verfügen.

http://www.fdp-5.ch/wp-content/uploads/2019/11/Das-sind-die-Hürden-beim-E-Voting-1-1.mp4

Kurz vor Ablauf der Vernehmlassungsfrist hat sich nun die Bündner Regierung zu Wort gemeldet. Sie steht nach wie vor hinter der Einführung des dritten Stimmkanals. In ihrer Stellungnahme hält sie aber auch fest, dass für das E-Voting-Projekt in Graubünden gelte, dass der Sicherheit höchste Priorität eingeräumt werde. «Die elektronische Stimmabgabe wird erst eingeführt, wenn ein vollständig verifizierbares E-Voting-System zur Verfügung steht, das allen Sicherheitsanforderungen des Bundesrechts entspricht und entsprechend zertifiziert und vom Bund zugelassen ist.»

Überprüfung läuft noch

Der Zertifizierungs- und Zulassungsprozess wird aktuell durch die Bundeskanzlei noch einmal überprüft. Dies, nachdem die Offenlegung des sogenannten Quellcodes zur Aufdeckung von drei kritischen Lücken im System geführt hat. Die Regierung hält deshalb fest: «Der Kanton begrüsst die vom Bund angekündigte Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung des Zertifizierungs- und Zulassungsprozesses.» Es erscheine unerlässlich, dass auf Bundesebene regelmässig eine inhaltliche Prüfung von Quellcode und System durch unabhängige Experten erfolge. Und weiter hält die Regierung fest: «Für die Glaubwürdigkeit der Kantone in ihren Bemühungen um die Ausdehnung von E-Voting ist es zentral, dass sie sich auf ein zuverlässiges und griffiges Prüf- und Zertifizierungsverfahren auf Bundesebene abstützen können.» Wann genau diese Überprüfung abgeschlossen ist, konnte die Bundeskanzlei noch nicht kommunizieren.

Im Kanton Graubünden wird das Thema E-Voting bald auch im Grossen Rat wieder auf der Traktandenliste erscheinen. Der Churer FDP-Grossrat Thomas Bigliel wird gemäss eigener Aussage in der nächsten Session nämlich einen Vorstoss einreichen. In diesem fordert er, dass das Bündner E-Voting-Projekt gestoppt wird. «Ein sicheres und vertrauenswürdiges E-Voting-System würde einige Vorteile mit sich bringen. Diese Voraussetzungen sind im Moment aber nicht gegebenen, erklärt Bigliel. Deshalb spreche er sich selbst als Digitalisierungs-Befürworter für einen Marschhalt aus.

Dieser Artikel erschien ursprünglich in der Südostschweiz.

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