Freisinnig-Demokratische Partei Kreis Fünf Dörfer

Abstimmungen und Wahlen

Gemeindewahlen in Igis-Landquart vom 28. September

In den Gemeindevorstand gewählt sind:  
Sepp Föhn CVP 685
Andreas Thöny SP 571
Andrea Florin Freie Wähler / SVP 523
Rico Eugster-Thomann FDP 486
Agnes Brandenburger Freie Wähler / SVP 405
Livio Zanetti CVP 355
     
In den Schulrat gewählt sind:  
Cornelia Cabiallavetta SP 499
Eric Kröpfli CVP 442
Peter Möller FDP 319
     
Schulrat Stellvertreter:  
Annette Bebi Roffler   454
Regina Alig-Barfuss   399
     
In die GPK gewählt sind:  
Norbert Mittner FDP 445
Thomas Vetter CVP 427
Bettina Pfiffner SP 368
     
GPK Stellvertreter:    
Petra Kamer FDP 349
Michael Huber CVP 347

 

Abstimmung vom 30. November 2008
Volksinitiative «Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik –
mehr Wachstum für die Schweiz»

Diskutieren statt prozessieren

Natur- und Umweltschutzverbände haben nach schweizerischem Recht unter bestimmten Bedingungen ein Rekursrecht gegen Bauvorhaben. Dieses so genannte Verbandsbeschwerderecht ist ein Sonderrecht, welches aus den 60iger Jahren stammt. Damals steckte die Rechtssprechung in Sachen Umwelt noch in den Kinderschuhen. Heute sieht die Sache ganz anders aus. Umweltgesetzgebung, Raumplanung, die Ämter in den Verwaltungen, Parlamente, ja ein grosser Teil der Bevölkerung sind in Sachen Umwelt sensibilisiert, so dass ein Sonderrecht nicht mehr notwendig ist.

Das Verbandsbeschwerderecht hat sich in den letzten 10 Jahren nicht mehr überall bewährt. Es ist missbrauchsanfällig geworden. Zwar wurden vom Parlament einige Bestimmungen gegen den Missbrauch erlassen. Das zentrale Element, dass private Verbände demokratisch beschlossene Projekte zu Fall bringen können, blieb bisher ausgeklammert. Hier setzt die Initiative der FDP ein: Nicht private Verbände sondern Gesetze und staatliche Behörden haben unsere Umwelt zu schützen. Im Interesse von raschen und effizienten Bewilligungs- und Planungsverfahren sind die Beschwerderechte privater Interessengruppierungen auf ein sinnvolles Mass zu beschränken. Die Verbände sollen ihre Anliegen wie alle anderen Interessengruppen im ordentlichen politischen Entscheidungsprozess einbringen. Es darf nicht sein, dass private Organisationen versuchen, behördlich rechtmässig bewilligte und demokratisch sanktionierte Vorhaben zu blockieren und zu verzögern, um sie schliesslich zu verhindern. Behörden und Verwaltung verfügen heute über das notwendige sehr kompetente Personal und über das richtige Instrumentarium, um das Umweltrecht vollumfänglich durch zu setzen. Da braucht es keine Parallelorganisation.

Die Gegner werfen der Initiative vor, sie würden die Bürgerrechte, nämlich die Möglichkeit einer Einsprache, einschränken. Dabei wird gerne ein Vergleich mit der Bürgerrechtsvorlage gemacht, über die im Juni abgestimmt wurde. Dieser Vergleich hinkt, denn beim Bürgerrecht ging es um die Wahrung verfassungsmässiger Bürgerrechte gegenüber demokratischer Entscheide. Beim Verbandsbeschwerderecht geht es um Sonderrecht auf Gesetzesstufe, das der Gesetzgeber vor Jahrzehnten einmal einigen Verbänden eingeräumt hat. Andere Gruppierungen haben diese Sonderrechte nicht, so beispielsweise Patientenorganisationen, Tierschutzverbände, Antirassismus-Gruppen und Amnesty International. Diese könnten das für ihre Anliegen auch verlangen.

Gegen von Regierungen, Gemeinderäten und Amtsstellen rechtswidrig bewilligte Bauprojekte, zum Beispiel ausserhalb der Bauzone, sind Einsprachen weiterhin jederzeit möglich. Auch das Rekursrecht Direktbetroffener ist von der Initiative nicht tangiert. Die Initiative will also nur den beschwerdeberechtigten Verbänden den Gang zum Gericht nach einem Volks- und Parlamentsentscheid verbieten. Ist Bundesrecht verletzt, und das ist ganz wichtig, kann die so genannte Behördenbeschwerde zum Zug kommen. Das heisst, das Bundesamt für Raumplanung kann auch nach Volks- und Parlamententscheiden Beschwerde erheben – das ist ganz wichtig zu wissen.
Eine Annahme der Initiative zwingt die Verbände, vermehrt konstruktiv zu wirken. Das Motto muss für uns alle lauten: «Diskutieren statt prozessieren!».

Reto Nick, Igis

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