Gemeindewahlen in Igis-Landquart vom 28. September
| In den Gemeindevorstand gewählt sind: | ||
| Sepp Föhn | CVP | 685 |
| Andreas Thöny | SP | 571 |
| Andrea Florin | Freie Wähler / SVP | 523 |
| Rico Eugster-Thomann | FDP | 486 |
| Agnes Brandenburger | Freie Wähler / SVP | 405 |
| Livio Zanetti | CVP | 355 |
| In den Schulrat gewählt sind: | ||
| Cornelia Cabiallavetta | SP | 499 |
| Eric Kröpfli | CVP | 442 |
| Peter Möller | FDP | 319 |
| Schulrat Stellvertreter: | ||
| Annette Bebi Roffler | 454 | |
| Regina Alig-Barfuss | 399 | |
| In die GPK gewählt sind: | ||
| Norbert Mittner | FDP | 445 |
| Thomas Vetter | CVP | 427 |
| Bettina Pfiffner | SP | 368 |
| GPK Stellvertreter: | ||
| Petra Kamer | FDP | 349 |
| Michael Huber | CVP | 347 |
Abstimmung vom 30. November 2008
Volksinitiative «Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik
–
mehr Wachstum für die Schweiz»
Diskutieren statt prozessieren
Natur- und Umweltschutzverbände haben nach schweizerischem
Recht unter bestimmten Bedingungen ein Rekursrecht gegen Bauvorhaben. Dieses
so genannte Verbandsbeschwerderecht ist ein Sonderrecht, welches aus den
60iger Jahren stammt. Damals steckte die Rechtssprechung in Sachen Umwelt
noch in den Kinderschuhen. Heute sieht die Sache ganz anders aus. Umweltgesetzgebung,
Raumplanung, die Ämter in den Verwaltungen, Parlamente, ja ein grosser
Teil der Bevölkerung sind in Sachen Umwelt sensibilisiert, so dass
ein Sonderrecht nicht mehr notwendig ist.
Das Verbandsbeschwerderecht hat sich in den letzten 10 Jahren nicht mehr
überall bewährt. Es ist missbrauchsanfällig geworden. Zwar
wurden vom Parlament einige Bestimmungen gegen den Missbrauch erlassen.
Das zentrale Element, dass private Verbände demokratisch beschlossene
Projekte zu Fall bringen können, blieb bisher ausgeklammert. Hier setzt
die Initiative der FDP ein: Nicht private Verbände sondern Gesetze
und staatliche Behörden haben unsere Umwelt zu schützen. Im Interesse
von raschen und effizienten Bewilligungs- und Planungsverfahren sind die
Beschwerderechte privater Interessengruppierungen auf ein sinnvolles Mass
zu beschränken. Die Verbände sollen ihre Anliegen wie alle anderen
Interessengruppen im ordentlichen politischen Entscheidungsprozess einbringen.
Es darf nicht sein, dass private Organisationen versuchen, behördlich
rechtmässig bewilligte und demokratisch sanktionierte Vorhaben zu blockieren
und zu verzögern, um sie schliesslich zu verhindern. Behörden
und Verwaltung verfügen heute über das notwendige sehr kompetente
Personal und über das richtige Instrumentarium, um das Umweltrecht
vollumfänglich durch zu setzen. Da braucht es keine Parallelorganisation.
Die Gegner werfen der Initiative vor, sie würden die Bürgerrechte,
nämlich die Möglichkeit einer Einsprache, einschränken. Dabei
wird gerne ein Vergleich mit der Bürgerrechtsvorlage gemacht, über
die im Juni abgestimmt wurde. Dieser Vergleich hinkt, denn beim Bürgerrecht
ging es um die Wahrung verfassungsmässiger Bürgerrechte gegenüber
demokratischer Entscheide. Beim Verbandsbeschwerderecht geht es um Sonderrecht
auf Gesetzesstufe, das der Gesetzgeber vor Jahrzehnten einmal einigen Verbänden
eingeräumt hat. Andere Gruppierungen haben diese Sonderrechte nicht,
so beispielsweise Patientenorganisationen, Tierschutzverbände, Antirassismus-Gruppen
und Amnesty International. Diese könnten das für ihre Anliegen
auch verlangen.
Gegen von Regierungen, Gemeinderäten und Amtsstellen rechtswidrig bewilligte
Bauprojekte, zum Beispiel ausserhalb der Bauzone, sind Einsprachen weiterhin
jederzeit möglich. Auch das Rekursrecht Direktbetroffener ist von der
Initiative nicht tangiert. Die Initiative will also nur den beschwerdeberechtigten
Verbänden den Gang zum Gericht nach einem Volks- und Parlamentsentscheid
verbieten. Ist Bundesrecht verletzt, und das ist ganz wichtig, kann die
so genannte Behördenbeschwerde zum Zug kommen. Das heisst, das Bundesamt
für Raumplanung kann auch nach Volks- und Parlamententscheiden Beschwerde
erheben – das ist ganz wichtig zu wissen.
Eine Annahme der Initiative zwingt die Verbände, vermehrt konstruktiv
zu wirken. Das Motto muss für uns alle lauten: «Diskutieren statt
prozessieren!».
Reto Nick, Igis

